Karriere bei LogoHero
LogoHero.
Weil Logopädie
heldenhaft ist.
Neue Praxisgruppe, klare Haltung: Wer auf höchstem Niveau therapieren will, braucht außergewöhnlich gute Bedingungen.
So läuft der Bewerbungsprozess
In drei entspannten Schritten zu uns ins Team.
Bewerbung in wenigen Minuten
Deine Kontaktdaten reichen völlig aus, Dokumente brauchen wir zunächst nicht. Wenn du deinen Lebenslauf anhängen magst, freuen wir uns.
Kennenlernen per Videocall
Wir vereinbaren ein entspanntes Gespräch von zuhause. Du erfährst, wie wir arbeiten und was wir vorhaben. Wir erfahren, was du suchst und was dir wichtig ist.
Praxis kennenlernen
Zum Schluss zeigen wir dir deinen möglichen neuen Arbeitsplatz und du lernst das Team vor Ort kennen. Danach weißt du spätestens, ob es passt.
Offene Stellen
Wir suchen dich.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie erhalte ich ein Rezept für eine logopädische Therapie?
Ein Rezept bzw. eine Verordnung erhalten Sie in der Regel von Ihrem Hausarzt. Zudem dürfen z.B. der Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt und Kieferorthopäde logopädische Therapien verordnen. Wenn die Verordnung vorliegt, können wir loslegen.
Wer übernimmt die Kosten – gesetzlich versichert?
Bei einer ärztlichen Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Therapie. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlung leisten. Erwachsene Patient:innen zahlen einen Eigenanteil von 10 % sowie eine einmalige Rezeptgebühr von 10 €.
Wer übernimmt die Kosten – privat versichert?
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Wir empfehlen, sich vor Therapiebeginn bei der Versicherung über die Konditionen zu informieren. Für maximale Transparenz schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, der über die genauen Kosten informiert. Nach der Therapie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Kann ich auch als Selbstzahler:in ohne Rezept eine Therapie erhalten?
Ja, auch ohne ärztliche Verordnung ist eine Therapie als Selbstzahler:in möglich. Sie schließen einen transparenten Behandlungsvertrag ab und erhalten eine Rechnung über die vereinbarten Konditionen und Einheiten.
Wann benötige ich eine logopädische Therapie?
Eine logopädische Therapie wird in den meisten Fällen ärztlich verordnet. Stellen Sie bei sich, Ihrem Kind oder einem Angehörigen Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeschwerden fest, kontaktieren Sie bitte die haus- oder fachärztliche Praxis. Dort erhalten Sie eine Diagnose und bei Bedarf eine Verordnung. Ohne Verordnung ist eine Therapie als Selbstzahlerleistung möglich.
Wie lange dauert eine Therapie im Normalfall?
Die meisten Patient:innen erhalten eine Verordnung über 10 Therapien zu jeweils 45 Minuten. Die Anzahl der Therapien pro Woche kann variieren, liegt meistens jedoch bei ein- bis zweimal wöchentlich.
Was muss ich für den ersten Termin beachten?
Die erste Therapieeinheit dient dem Kennenlernen. Im Anamnesegespräch erfahren wir, was Sie mitbringen und was Sie erreichen möchten. Darauf aufbauend führen wir eine gezielte Diagnostik durch – z.B. zu Wortschatz, Hörverständnis oder Schreib- und Leseleistung. Gemeinsam mit dem ärztlichen Befund entsteht Ihr persönlicher Therapieplan.
Welche Störungsbilder behandeln Sie?
Von der Sprachentwicklung im Kindesalter bis zur neurologischen Rehabilitation im Erwachsenenalter: Wir decken das gesamte logopädische Spektrum ab, darunter Artikulation und Sprachentwicklung, Stottern und Poltern, Stimme und Schlucken sowie Aphasie, Dysarthrie und Apraxie.
Bieten Sie Therapien auch als Hausbesuch an?
Neben der Behandlung in unseren Praxen und per Teletherapie kommen wir auch direkt zu Ihnen: in Kitas, Kliniken und Senioreneinrichtungen.
Wie sage ich einen Termin ab?
Termine können Sie bis zu 24 Stunden vorher über unsere Kontaktwege (WhatsApp, Mail, Telefon) absagen. Danach ist eine Absage leider kostenpflichtig.
Klingt gut? Dann lass uns reden.
Schreib uns kurz – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich zurück. Ohne Lebenslauf-Zwang, ohne Formular-Marathon.